18-Jahre Bilaterale: Diese 8 Dinge musst du wissen
1. Keine St. Galler Bratwurst aus Deutschland
Mit dem Agrarabkommen haben sich die Schweiz und die Europäische Union (EU) verpflichtet, geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben gegenseitig anzuerkennen. Die St. Galler Kalbsbratwurst beispielsweise darf also nur unter diesem Namen verkauft werden, wenn sie auch wirklich aus St. Gallen kommt und nicht etwa aus Deutschland. Geschützt sind übrigens auch das Bündnerfleisch, der Vacherin Fribourgeois oder die Zuger Kirschtorte. Das Agrarabkommen ist Teil der Bilateralen I.
2. Gemeinsam gegen das Corona-Virus forschen
Im Rahmen des europäischen Forschungsrahmenprogramms «Horizon 2020» sind Schweizer Forschende bestens vernetzt in Europa. Dies kommt uns besonders während der Corona-Krise zugute. Das Projekt «EpiPose», an dem auch Schweizer Forschende beteiligt sind, hat zum Ziel, die Auswirkungen des Corona-Virus auf das Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Gesellschaft in Europa zu vermindern. Nebst der Universität Bern arbeiten auch Forschende von zwei belgischen Universitäten sowie Institutionen in den Niederlanden und Italien am Projekt. Insgesamt stellt das EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon 2020» dafür drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Berner Forschenden erhalten rund eine halbe Million Euro. Ohne das Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU – das ebenfalls Teil des Vertragspakets der Bilateralen I ist – wäre das so nicht möglich.
3. Mehr Sicherheit in der Schweiz und in Europa
Über die Bilateralen II ist die Schweiz Teil des Schengen-Raums und hat somit auch Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS). In diesem können gesuchte Personen und Gegenstände zur Fahndung ausgeschrieben werden. Im Ernstfall lässt sich so innert kürzester Zeit ein Netzwerk aktivieren, das vom Nordkap bis nach Sizilien reicht. Dieses wird rege genutzt. Durchschnittlich wird die Datenbank allein aus der Schweiz täglich rund 320'000 Mal abgefragt. Gemäss Bundespolizei (fedpol) lieferte sie der Schweiz im Jahr 2018 rund 19'000 Fahndungstreffer – das sind mehr als 50 wichtige Hinweise pro Tag.
4. Die Schweiz wird vergleichbar
Ebenfalls Teil der Bilateralen II ist das Statistikabkommen. Mit diesem werden Daten in der Schweiz und in Europa nun einheitlich erhoben. Dadurch können zum Beispiel Daten in den Bereichen Strassen- und Schienenverkehr, Volkswirtschaft, Aussenhandel oder auch ganz allgemein zur Wettbewerbsfähigkeit besser vergleichbar gemacht werden. Spätestens seit Inkrafttreten des Abkommens ist klar, dass die Schweiz eine Zugfahrernation ist und wir die Nase auch in Sachen Bildung ganz vorne haben.
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5. Mitbestimmen – auch hoch über den Wolken
Während am Boden die einzelnen Staaten für Standards bezüglich Sicherheit und Umweltschutz zuständig sind, ist dies über den Wolken die Aufgabe der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Dazu zählt beispielsweise auch die Zulassung neuer Fluggeräte, die in allen EASA-Ländern vereinheitlicht wurden. Seit 2002 ist die auch Schweiz mit dabei und kann ihre Bedürfnisse einbringen sowie die Regeln mitgestalten. Luftverkehrsabkommen sei Dank.
6. Keine separaten Waschmaschinenmodelle fĂĽr die Schweiz
Vor Einführung der Bilateralen existierten in der Schweiz und der EU noch unterschiedliche Produktvorschriften und Zertifizierungen, die gegenseitig nicht anerkannt wurden. So konnte es also vorkommen, dass Schweizer Waschmaschinenhersteller je separate Modelle für den Schweizer und den europäischen Markt herstellen mussten. Auch bei der Prüfung der Endprodukte wurde doppelt gemoppelt: Die fertigen Waschmaschinen mussten einerseits im Inland und andererseits im Ausland geprüft werden. Seit 2002 ist damit zum Glück Schluss. Das Abkommen über technische Handelshemmnisse machte Produktstandards in der Schweiz und der EU gleichwertig und den Export einfacher. Das spart Schweizer Unternehmen bis heute viel Zeit, Geld und Bürokratie.
7. Deinen Traumjob antreten, ĂĽberall in Europa
Ob du von einem Leben in einer pulsierenden Metropole wie Paris träumst oder davon, das Meer direkt vor der Haustüre zu haben – dank der Personenfreizügigkeit kannst du dies unkompliziert realisieren. Der Vertrag, der ebenfalls Teil der Bilateralen I ist, bietet dir nämlich die Freiheit, überall in Europa zu leben, zu arbeiten und zu studieren – und das alles ganz ohne Visum. So musst du dich nicht mit lästigem Papierkram herumschlagen, wenn du gerade deinen Traumjob in Berlin ergattert hast oder dir deinen Wunsch nach einem Leben an den Küsten Europas erfüllst.
8. Viel umkämpft, immer wieder legitimiert
Die Bilateralen haben seit in Kraft treten bereits einiges erlebt. In den letzten zwei Jahrzehnten gab es einige Frontalangriffe auf das Fundament der Beziehung zur EU. Bis auf das hauchdünne Ja zur Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die anderen acht Angriffe auf die Bilateralen jedoch immer mit klaren Mehrheiten an der Urne abgeschmettert und sich deutlich zur Weiterführung bekannt. 18 Jahre später stehen die Verträge einmal mehr auf wackligen Beinen. Diesen Herbst stimmen wir über die Kündigungsinitiative ab. Sie will die Personenfreizügigkeit mit der EU aufkünden. Aufgrund der «Guillotine-Klausel» würden mit ihr auch die gesamten Bilateralen I fallen und wir würden alle Vorteile auf einen Schlag verlieren. Das dürfen wir nicht zulassen. Wenn auch du dich für den Erhalt der Bilateralen einsetzen willst, trag dich jetzt ein und werde Teil unserer grossen Community.